Der Pappenmax - Vermietung : Verkauf : Gebrauchte Der Pappenmax - Telefon: 040-588845 / Kollaustraße 132 / 22453 Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Die Bedingungen dieses Vertrages gelten ausschließlich, es sei denn, daß beide Parteien schriftsätzlich Zusatzvereinbarungen getroffen haben. Für nicht erfaßte Tatbestände gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Käufer hat die Durchschrift dieses Vertrages erhalten.

2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Abholbereitschaft mitgeteilt ist oder bei Anlieferung die Geschäftsräume verlassen hat.

3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist zulässig.

4. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Die Maße der Umzugskartons können durch Herstellung und Lieferanten schwanken. Haftung für bestimmte Maße wird nicht übernommen. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserte Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

5. Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. Verpackungen werden Eigentum des Käufers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kartons werden auf Wunsch geliefert. Die Kosten für die Anlieferung trägt der Käufer. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

7. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe in den Geschäftsräumen in der Kollaustraße 132. Der Käufer hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Abholbereitschaft anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
Bleibt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Die Gefahr geht mit Annahme des Liefergegenstands auf den Käufer über. Erklärt der, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Käufer über.

8. Eine Haftung für Mängel der Liefergegenstände wird nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit übernommen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

10. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

11. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Verzugszinsen berechnen wir mit 3% per anno über dem jeweiligen Diskontsatz/Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber dem Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises mit etwaigen Gegenansprüchen aufzurechnen. Ansprüche sind gesondert geltend zu machen und bedürfen der Schriftform.

12. Der Rückkauf unbenutzter Kartons ist begrenzt auf 20% des Gesamteinkaufs und auf einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung. Sonderanfertigungen sind vom Rückkauf ausgeschlossen. Wir nehmen nur bei uns gekaufte Kartons zurück.
Der Rückkauf neuer/gebrauchter Ware setzt folgendes voraus (5 x K):

  • Kein Klebeband o.ä.
  • Keine Feuchtigkeit
  • Keine Farben, Duftstoffe o.ä.
  • Keine Fußabdrücke
  • Keine eingerissenen Griffe oder Laschen

13. Unsere Miete bezieht sich auf eine Kalenderwoche von Montag bis Montag. Die Rückgabe muß montags bis 15.00 Uhr erfolgen. Wenn dieser Montag ein Feiertag ist, dann ist die Rückgabe bis zum folgenden Werktag 15.00 Uhr fällig.

14. Erfüllungsort ist die Geschäftsniederlassung des Verkäufers.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.